Facharztweiterbildung / Vorträge
Die Bayerische Landesärztekammer hat den Chefärzten der Kreisklinik gemäß § 5 der Weiterbildungsverordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004 folgende Weiterbildungen erteilt:
Abteilung Innere Medizin (= Komplette Fachweiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin = 60 Monate)
- Basisweiterbildung des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin bis zur Höchstdauer von 36 Monaten (= voll)
- Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin bis zur Höchstdauer von 24 Monaten (= voll)
- Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung „Allergologie“ bis zur Dauer von 18 Monaten
- Weiterbildung in der Zusatz-Weiterbildung „Röntgendiagnostik Thorax“ (WO 2004) von 12 Monaten (= voll) mit Nebenbestimmungen
Abteilung Chirurgie
- Basisweiterbildung des Gebietes Chirurgie (common trunc) bis zur Höchstdauer von 24 Monaten (= voll)
- Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie bis zur Dauer von 24 Monaten
- Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bis zur Dauer von 18 Monaten
Abteilung Anästhesiologie
- Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie für die Dauer von 24 Monaten
- Weiterbildung in der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie für die Dauer von 12 Monaten (= voll) mit Nebenbestimmungen
Abteilung zentrale Notaufnahme
- Weiterbildung in der Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin für die Dauer von 12 Monaten